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1217 Februar 22. Rom im Lateran.

8. Kal. Marc. a. p. 1.

Papst Honorius III. schreibt an Herzog Wladislaw von Kalisch, Herz. Heinr. von Schlesien habe ihm Folgendes geklagt. Als einst Wladisl. geschlagen und aus seinem Erbe vertrieben gewesen sei, habe ihm Her zog Heinrich zu seinem Lebensunterhalte (pro vite tue subsidio) sein (Heinrichs) Schloss Kalisch eingeräumt, nachdem Jener ihm geschworen, dasselbe ihm zurück zugeben, sowie er wieder in den Besitz seiner Länder gelangt sein werde. Nun verweigere er dies und habe sogar Immobilien, die zu diesem Schlosse gehörten, veräussert, was dann der Erzbischof von Gnesen ungerechter Weise bestätigt habe. Der Papst ermahnt nun den Herzog, sein Versprechen zu halten, widrigen falls der Scholastikus von Breslau, der Archidiakon und ein Domherr von Krakau namens Slavus den Auftrag erhalten würden, mit geistlichen Strafen gegen ihn einzuschreiten.

Theiner I. 3. Potthast 5467.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.